Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Öhringen

Öhringen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Öhringen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Öhringen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Öhringen
Haagweg 39
74613 Öhringen
Deutschland

Telefon:

07941 604-0

Fax:

07941 604-400

Email:

poststelle@fa-oehringen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Öhringen

Finanzamt Öhringen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Öhringen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Di 7:30-16:00, Mi 7:30-13:00, Do 7:30-17:30, Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Öhringen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Öhringen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Öhringen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Öhringen kann entweder per Telefon 07941 604-0 oder per E-Mail poststelle@fa-oehringen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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