Kinderfreibetrag Beantragen in Weingarten |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ravensburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ravensburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Ravensburg Telefon: 0751 403-0 Fax: 0751 403-303 Email: poststelle@fa-ravensburg.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Weingarten Finanzamt Ravensburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ravensburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo - Fr 8:00 - 12:30, Mo + Di 14:00 - 15:30, Mi 14:00 - 17:30
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