Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Riedlingen

Riedlingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen
Kirchstr. 30
88499 Riedlingen
Deutschland

Telefon:

07371/1870

Fax:

07371/1871000

Email:

poststelle@fa-biberach.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Riedlingen

Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

INFOST. MO-MI 7.30-15.30,DO-17.30,FR-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Riedlingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Riedlingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Biberach Außenstelle Riedlingen kann entweder per Telefon 07371/1870 oder per E-Mail poststelle@fa-biberach.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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