Kinderfreibetrag Beantragen in Tauberbischofsheim |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Tauberbischofsheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Tauberbischofsheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Tauberbischofsheim Telefon: 09341 804-0 Fax: 09341 804-244 Email: poststelle@fa-tauberbischofsheim.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Tauberbischofsheim Finanzamt Tauberbischofsheim Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Tauberbischofsheim neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30-15:.30, Do 13:00-17:30, Fr 7:30-12:00
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