Kinderfreibetrag Beantragen in Sigmaringen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau Telefon: 07581 504-0 Fax: 07581 504-499 Email: poststelle@fa-sigmaringen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Sigmaringen Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:45-15:30, Do 7:45-17:30, Fr 7:45-12:00 Uhr
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