Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schorndorf

Schorndorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schorndorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schorndorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Schorndorf
Johann-Philipp-Palm-Str. 28
73614 Schorndorf
Deutschland

Telefon:

07181/6010

Fax:

07181/601499

Email:

poststelle@fa-schorndorf.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Schorndorf

Finanzamt Schorndorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schorndorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO 8-15.30,MI 8-17.30,FR 8-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schorndorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schorndorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schorndorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schorndorf kann entweder per Telefon 07181/6010 oder per E-Mail poststelle@fa-schorndorf.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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