Kinderfreibetrag Beantragen in Schwäbisch Gmünd |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwäbisch Gmünd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Schwäbisch Gmünd Telefon: 07171 602-0 Fax: 07171 602-266 Email: poststelle@fa-schwaebischgmuend.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Schwäbisch Gmünd Finanzamt Schwäbisch Gmünd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd neu beantragen. Öffnungszeiten Mo,Di,Mi 8:00-15:30, Do 12:00-17:30, Fr 8:00-12:00
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