Kinderfreibetrag Beantragen in Schwäbisch Hall |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwäbisch Hall beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwäbisch Hall, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Schwäbisch Hall Telefon: 0791 752-0 Fax: 0791 752-3900 Email: poststelle@fa-schwaebischhall.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Schwäbisch Hall Finanzamt Schwäbisch Hall Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwäbisch Hall neu beantragen. Öffnungszeiten Mo + Di 7:30-16:00, Mi 7:30-12:30, Do 7:30-17:30, Fr 7:30-12:00 Uhr
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