![]() |
Kinderfreibetrag Beantragen in Tübingen |
![]() |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Tübingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Tübingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Tübingen Telefon: 07071/7570 Fax: 07071/7574500 Email: poststelle@fa-tuebingen.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Tübingen Finanzamt Tübingen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Tübingen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Do 7.30-15.30,Mi -17.30,Fr 7.30-13.00 Uhr
|