Kinderfreibetrag Beantragen in Ulm |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ulm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ulm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Ulm Telefon: 0731/1030 Fax: 0731/103800 Email: poststelle@fa-ulm.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Ulm Finanzamt Ulm Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ulm neu beantragen. Öffnungszeiten Mo-Mi 7:30-12:30 u. 14:00-15:30 , Do 7:30-12:30 u. 14:00-17:30, Fr 7:30-12:30
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