Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ulm

Ulm

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ulm beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ulm, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Ulm
Wagnerstr. 2
89077 Ulm
Deutschland

Telefon:

0731/1030

Fax:

0731/103800

Email:

poststelle@fa-ulm.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Ulm

Finanzamt Ulm

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ulm neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30-12:30 u. 14:00-15:30 , Do 7:30-12:30 u. 14:00-17:30, Fr 7:30-12:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ulm

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ulm prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ulm nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ulm kann entweder per Telefon 0731/1030 oder per E-Mail poststelle@fa-ulm.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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