Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Urach |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Urach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Urach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Bad Urach Telefon: 07125 158-0 Fax: 07125 158-300 Email: poststelle@fa-badurach.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Bad Urach Finanzamt Bad Urach Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Urach neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Die 8:00-15:30, Mi+Fr 8:00-12:00, Do 8:00-17:30
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