Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Waiblingen

Waiblingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waiblingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waiblingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Waiblingen
Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen
Deutschland

Telefon:

07151/9550

Fax:

07151/955200

Email:

poststelle@fa-waiblingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Waiblingen

Finanzamt Waiblingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waiblingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Fr 7:30-12:00, Di+Do 7:30-15:30, Mi 7:30-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Waiblingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Waiblingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Waiblingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Waiblingen kann entweder per Telefon 07151/9550 oder per E-Mail poststelle@fa-waiblingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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