Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Stuttgart

Stuttgart

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stuttgart IV beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stuttgart IV, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Stuttgart IV
Seidenstr.23
70174 Stuttgart
Deutschland

Telefon:

0711/66730

Fax:

0711/66736060

Email:

poststelle@fa-stuttgart4.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Stuttgart

Finanzamt Stuttgart IV

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stuttgart IV neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,MI,FR 8-12,MI 13.30-16 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Stuttgart

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Stuttgart IV prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Stuttgart nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Stuttgart IV kann entweder per Telefon 0711/66730 oder per E-Mail poststelle@fa-stuttgart4.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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