Kinderfreibetrag Beantragen in Stuttgart |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stuttgart II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stuttgart II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Baden-Württemberg Anschrift: Finanzamt Stuttgart II Telefon: 0711/66730 Fax: 0711/66735610 Email: poststelle@fa-stuttgart2.bwl.de Webseite: Kinderfreibetrag Stuttgart Finanzamt Stuttgart II Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stuttgart II neu beantragen. Öffnungszeiten Mo+Di 8:00-15:30, Mi 8:00-17:30, Do+Fr 8:00-12:00
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