Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Potsdam

Potsdam

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Potsdam beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Potsdam, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Potsdam
Steinstr. 104 - 106, Haus 9
14480 Potsdam
Deutschland

Telefon:

0331 287-0

Fax:

0331 287-1515

Email:

poststelle.fa-potsdam@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-potsdam.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Potsdam

Finanzamt Potsdam

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Potsdam neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Potsdam

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Potsdam prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Potsdam nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Potsdam kann entweder per Telefon 0331 287-0 oder per E-Mail poststelle.fa-potsdam@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-potsdam.brandenburg.de

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