Kinderfreibetrag Beantragen in Potsdam |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Potsdam beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Potsdam, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Potsdam Telefon: 0331 287-0 Fax: 0331 287-1515 Email: poststelle.fa-potsdam@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-potsdam.brandenburg.de Kinderfreibetrag Potsdam Finanzamt Potsdam Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Potsdam neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr
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