Kinderfreibetrag Beantragen in Brandenburg an der Havel |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Brandenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Brandenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Brandenburg Telefon: 03381 397-199 Fax: 03381 397-200 Email: poststelle.fa-brandenburg@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-brandenburg.brandenburg.de Kinderfreibetrag Brandenburg an der Havel Finanzamt Brandenburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Brandenburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Do., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr
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