Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Brandenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Brandenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Brandenburg
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
Deutschland

Telefon:

03381 397-199

Fax:

03381 397-200

Email:

poststelle.fa-brandenburg@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-brandenburg.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Brandenburg an der Havel

Finanzamt Brandenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Brandenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Brandenburg an der Havel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Brandenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Brandenburg an der Havel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Brandenburg kann entweder per Telefon 03381 397-199 oder per E-Mail poststelle.fa-brandenburg@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-brandenburg.brandenburg.de

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