Kinderfreibetrag Beantragen in Königs Wusterhausen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Königs Wusterhausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Königs Wusterhausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Königs Wusterhausen Telefon: 03375 275-0 Fax: 03375 275-103 Email: poststelle.fa-koenigs-wusterhausen@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-koenigs-wusterhausen.brandenburg.de Kinderfreibetrag Königs Wusterhausen Finanzamt Königs Wusterhausen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Königs Wusterhausen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.: 8:00 - 15:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 7:30 - 12:00 Uhr
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