Kinderfreibetrag Beantragen in Luckenwalde |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Luckenwalde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Luckenwalde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Luckenwalde Telefon: 03371 606-0 Fax: 03371 606-200 Email: poststelle.fa-luckenwalde@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-luckenwalde.brandenburg.de Kinderfreibetrag Luckenwalde Finanzamt Luckenwalde Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Luckenwalde neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr
|