Kinderfreibetrag Beantragen in Nauen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nauen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nauen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Nauen Telefon: 03321 412-0 Fax: 03321 412-888 Email: poststelle.fa-nauen@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-nauen.brandenburg.de Kinderfreibetrag Nauen Finanzamt Nauen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nauen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Do., Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr
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