Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nauen

Nauen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nauen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nauen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Nauen
Ketziner Straße 3
14641 Nauen
Deutschland

Telefon:

03321 412-0

Fax:

03321 412-888

Email:

poststelle.fa-nauen@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-nauen.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Nauen

Finanzamt Nauen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nauen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nauen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nauen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nauen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nauen kann entweder per Telefon 03321 412-0 oder per E-Mail poststelle.fa-nauen@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-nauen.brandenburg.de

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