Kinderfreibetrag Beantragen in Oranienburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Oranienburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Oranienburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Oranienburg Telefon: 03301 857-0 Fax: 03301 857-334 Email: poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-oranienburg.brandenburg.de Kinderfreibetrag Oranienburg Finanzamt Oranienburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Oranienburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 7:30 - 15:00 Uhr
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