Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Elmshorn

Elmshorn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Elmshorn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Elmshorn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Elmshorn
Friedensallee 7-9
25335 Elmshorn
Deutschland

Telefon:

04121 481-0

Fax:

04121 481-460

Email:

poststelle@fa-elmshorn.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Elmshorn

Finanzamt Elmshorn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Elmshorn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 13:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Elmshorn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Elmshorn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Elmshorn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Elmshorn kann entweder per Telefon 04121 481-0 oder per E-Mail poststelle@fa-elmshorn.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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