Kinderfreibetrag Beantragen in Elmshorn |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Elmshorn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Elmshorn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Schleswig-Holstein Anschrift: Finanzamt Elmshorn Telefon: 04121 481-0 Fax: 04121 481-460 Email: poststelle@fa-elmshorn.landsh.de Webseite: Kinderfreibetrag Elmshorn Finanzamt Elmshorn Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Elmshorn neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 13:00 - 17:00 Uhr
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