Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Cottbus

Cottbus

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Cottbus beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Cottbus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Cottbus
Vom-Stein-Straße 29
3050 Cottbus
Deutschland

Telefon:

0355 4991-4100

Fax:

0355 4991-4150

Email:

poststelle.fa-cottbus@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-cottbus.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Cottbus

Finanzamt Cottbus

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Cottbus neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 08:00 - 18:00 Uhr, Do. 08:00 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Cottbus

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Cottbus prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Cottbus nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Cottbus kann entweder per Telefon 0355 4991-4100 oder per E-Mail poststelle.fa-cottbus@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-cottbus.brandenburg.de

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