Kinderfreibetrag Beantragen in Cottbus |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Cottbus beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Cottbus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Cottbus Telefon: 0355 4991-4100 Fax: 0355 4991-4150 Email: poststelle.fa-cottbus@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-cottbus.brandenburg.de Kinderfreibetrag Cottbus Finanzamt Cottbus Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Cottbus neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 08:00 - 18:00 Uhr, Do. 08:00 - 15:00 Uhr
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