Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Calau

Calau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Calau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Calau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Calau
Springteichallee 25
3205 Calau
Deutschland

Telefon:

03541 83-0

Fax:

03541 83-100

Email:

poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-calau.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Calau

Finanzamt Calau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Calau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Calau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Calau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Calau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Calau kann entweder per Telefon 03541 83-0 oder per E-Mail poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-calau.brandenburg.de

Andere Dienstleistungen