Kinderfreibetrag Beantragen in Frankfurt (Oder) |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Frankfurt (Oder) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Frankfurt (Oder), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 60676-1399 Fax: 0335 60676-1028 Email: poststelle.fa-frankfurt-oder@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-frankfurt-oder.brandenburg.de Kinderfreibetrag Frankfurt (Oder) Finanzamt Frankfurt (Oder) Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Frankfurt (Oder) neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Do.: 8:00 - 15:00 Uhr, Termine außerhalb derÖffnungszeiten sind möglich
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