Kinderfreibetrag Beantragen in Strausberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Strausberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Strausberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Strausberg Telefon: 03341 342-0 Fax: 03341 342-2190 Email: poststelle.fa-strausberg@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-strausberg.brandenburg.de Kinderfreibetrag Strausberg Finanzamt Strausberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Strausberg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Do.: 8:00 - 14:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
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