Kinderfreibetrag Beantragen in Eberswalde |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eberswalde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eberswalde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Brandenburg Anschrift: Finanzamt Eberswalde Telefon: 03334 66-1600 Fax: 03334 66-1699 Email: poststelle.fa-eberswalde@fa.brandenburg.de Webseite: www.fa-eberswalde.brandenburg.de Kinderfreibetrag Eberswalde Finanzamt Eberswalde Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eberswalde neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Mi., Do., Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, außerdem: nach Vereinbarung
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