Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Eberswalde

Eberswalde

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eberswalde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eberswalde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Brandenburg

Anschrift:

Finanzamt Eberswalde
Tramper Chaussee 5
16225 Eberswalde
Deutschland

Telefon:

03334 66-1600

Fax:

03334 66-1699

Email:

poststelle.fa-eberswalde@fa.brandenburg.de

Webseite:

www.fa-eberswalde.brandenburg.de

Kinderfreibetrag Eberswalde

Finanzamt Eberswalde

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eberswalde neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. : 8:00 - 12:00 Uhr, Di.: 8:00 - 18:00 Uhr, außerdem: nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Eberswalde

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Eberswalde prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Eberswalde nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Eberswalde kann entweder per Telefon 03334 66-1600 oder per E-Mail poststelle.fa-eberswalde@fa.brandenburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.fa-eberswalde.brandenburg.de

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