Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Genthin

Genthin

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Genthin beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Genthin, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Genthin
Berliner Chaussee 29 b
39307 Genthin
Deutschland

Telefon:

03933 908-0

Fax:

03933 908-499

Email:

poststelle@fa-gtn.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Genthin

Finanzamt Genthin

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Genthin neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr, Di.: 14:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Genthin

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Genthin prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Genthin nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Genthin kann entweder per Telefon 03933 908-0 oder per E-Mail poststelle@fa-gtn.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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