Kinderfreibetrag Beantragen in Neunkirchen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Neunkirchen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Neunkirchen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Saarland Anschrift: Finanzamt Neunkirchen Telefon: 06821 1090 Fax: 06821 109275 Email: poststelle@fank.saarland.de Webseite: www.finanzamt-neunkirchen.de Kinderfreibetrag Neunkirchen Finanzamt Neunkirchen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Neunkirchen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
|