Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Halle (Saale)

Halle (Saale)

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Halle (Saale) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Halle (Saale), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Halle (Saale)
Hallorenring 10
6108 Halle (Saale)
Deutschland

Telefon:

0345 6924-0

Fax:

0345 6924-4600

Email:

poststelle@fa-hal.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Halle (Saale)

Finanzamt Halle (Saale)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Halle (Saale) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 14:00 - 18:00 Uhr, Do.: 14:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Halle (Saale)

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Halle (Saale) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Halle (Saale) nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Halle (Saale) kann entweder per Telefon 0345 6924-0 oder per E-Mail poststelle@fa-hal.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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