Kinderfreibetrag Beantragen in Merseburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Merseburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Merseburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Anschrift: Finanzamt Merseburg Telefon: 03461 8224-0 Fax: 03461 8224-4600 Email: poststelle@fa-msb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de Webseite: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Kinderfreibetrag Merseburg Finanzamt Merseburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Merseburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr
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