Kinderfreibetrag Beantragen in Dessau-Roßlau |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dessau-Roßlau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dessau-Roßlau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Anschrift: Finanzamt Dessau-Roßlau Telefon: 0340 2548-0 Fax: 0340 2548-4600 Email: poststelle@fa-des.ofd.mf.sachsen-anhalt.de Webseite: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Kinderfreibetrag Dessau-Roßlau Finanzamt Dessau-Roßlau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dessau-Roßlau neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr
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