Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dessau-Roßlau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dessau-Roßlau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Dessau-Roßlau
Kühnauer Straße 166
6846 Dessau-Roßlau
Deutschland

Telefon:

0340 2548-0

Fax:

0340 2548-4600

Email:

poststelle@fa-des.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Dessau-Roßlau

Finanzamt Dessau-Roßlau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dessau-Roßlau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dessau-Roßlau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dessau-Roßlau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dessau-Roßlau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dessau-Roßlau kann entweder per Telefon 0340 2548-0 oder per E-Mail poststelle@fa-des.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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