Kinderfreibetrag Beantragen in Wittenberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wittenberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wittenberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Anschrift: Finanzamt Wittenberg Telefon: 03491 430-0 Fax: 03491 430-4600 Email: poststelle@fa-wbg.ofd.mf.sachsen-anhalt.de Webseite: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Kinderfreibetrag Wittenberg Finanzamt Wittenberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wittenberg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr, Do.: 13:00 - 16:00 Uhr
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