Kinderfreibetrag Beantragen in Bitterfeld-Wolfen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bitterfeld-Wolfen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Anschrift: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Telefon: 03493 345-0 Fax: 03493 345-4600 Email: poststelle@fa-btf.ofd.mf.sachsen-anhalt.de Webseite: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Kinderfreibetrag Bitterfeld-Wolfen Finanzamt Bitterfeld-Wolfen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bitterfeld-Wolfen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 13:00 - 18:00 Uhr
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