Kinderfreibetrag Beantragen in Quedlinburg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Quedlinburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Quedlinburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Anschrift: Finanzamt Quedlinburg Telefon: 03946 529-0 Fax: 03946 529-4600 Email: poststelle@fa-qlb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de Webseite: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de Kinderfreibetrag Quedlinburg Finanzamt Quedlinburg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Quedlinburg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr, Di.: 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
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