Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Quedlinburg

Quedlinburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Quedlinburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Quedlinburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Quedlinburg
Klopstockweg 21
6484 Quedlinburg
Deutschland

Telefon:

03946 529-0

Fax:

03946 529-4600

Email:

poststelle@fa-qlb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Quedlinburg

Finanzamt Quedlinburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Quedlinburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr, Di.: 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 14:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Quedlinburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Quedlinburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Quedlinburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Quedlinburg kann entweder per Telefon 03946 529-0 oder per E-Mail poststelle@fa-qlb.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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