Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Eisleben

Eisleben

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eisleben beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eisleben, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Finanzamt Eisleben
Bahnhofsring 10 a
6295 Eisleben
Deutschland

Telefon:

03475 725-0

Fax:

03475 725-4600

Email:

poststelle@fa-eil.ofd.mf.sachsen-anhalt.de

Webseite:

http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Kinderfreibetrag Eisleben

Finanzamt Eisleben

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eisleben neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, Di.: 14:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Eisleben

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Eisleben prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Eisleben nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Eisleben kann entweder per Telefon 03475 725-0 oder per E-Mail poststelle@fa-eil.ofd.mf.sachsen-anhalt.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

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