Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dresden

Dresden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dresden-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dresden-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Dresden-Süd
Rabenerstraße 1
1069 Dresden
Deutschland

Telefon:

0351 4691-0

Fax:

0351 4691-9999

Email:

poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Dresden-sued.de

Kinderfreibetrag Dresden

Finanzamt Dresden-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dresden-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dresden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dresden-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dresden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dresden-Süd kann entweder per Telefon 0351 4691-0 oder per E-Mail poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Dresden-sued.de

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