Kinderfreibetrag Beantragen in Dresden |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dresden-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dresden-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Dresden-Süd Telefon: 0351 4691-0 Fax: 0351 4691-9999 Email: poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Dresden-sued.de Kinderfreibetrag Dresden Finanzamt Dresden-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dresden-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 08:00-15:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
|