Kinderfreibetrag Beantragen in Bautzen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bautzen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bautzen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Bautzen Telefon: 03591 488-0 Fax: 03591 488-8888 Email: poststelle@fa-bautzen.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Bautzen.de Kinderfreibetrag Bautzen Finanzamt Bautzen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bautzen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 08:00-15:30, Di 08:00-17:00, Mi 08:00-15:30, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
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