Kinderfreibetrag Beantragen in Freital |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freital beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freital, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Freital Telefon: 0351 6478-0 Fax: 0351 6478-100 Email: poststelle@fa-freital.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Freital.de Kinderfreibetrag Freital Finanzamt Freital Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freital neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 08:00-15:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr
|