Kinderfreibetrag Beantragen in Meißen |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Meißen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Meißen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Meißen Telefon: 03521 718-0 Fax: 03521 718-2000 Email: poststelle@fa-meissen.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Meissen.de Kinderfreibetrag Meißen Finanzamt Meißen Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Meißen neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-15:30, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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