Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hoyerswerda

Hoyerswerda

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hoyerswerda beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hoyerswerda, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Hoyerswerda
Pforzheimer Platz 1
2977 Hoyerswerda
Deutschland

Telefon:

03571 460-0

Fax:

03571 460-1050

Email:

poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Hoyerswerda.de

Kinderfreibetrag Hoyerswerda

Finanzamt Hoyerswerda

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hoyerswerda neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:30, Di 07:30-17:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hoyerswerda

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hoyerswerda prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hoyerswerda nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hoyerswerda kann entweder per Telefon 03571 460-0 oder per E-Mail poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Hoyerswerda.de

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