Kinderfreibetrag Beantragen in Hoyerswerda |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hoyerswerda beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hoyerswerda, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Hoyerswerda Telefon: 03571 460-0 Fax: 03571 460-1050 Email: poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Hoyerswerda.de Kinderfreibetrag Hoyerswerda Finanzamt Hoyerswerda Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hoyerswerda neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-15:30, Di 07:30-17:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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