Kinderfreibetrag Beantragen in Chemnitz |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Chemnitz-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Chemnitz-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Chemnitz-Süd Telefon: 0371 279-0 Fax: 0371 227065 Email: poststelle@fa-chemnitz-sued.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Chemnitz-Sued.de Kinderfreibetrag Chemnitz Finanzamt Chemnitz-Süd Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Chemnitz-Süd neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 08:00-16:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-13:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-13:00 Uhr
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