Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Annaberg-B.

Annaberg-B.

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Annaberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Annaberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Annaberg
Magazingasse 16
9456 Annaberg-B.
Deutschland

Telefon:

03733 4270

Fax:

03733 427-9000

Email:

poststelle@fa-annaberg.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Annaberg.de

Kinderfreibetrag Annaberg-B.

Finanzamt Annaberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Annaberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:30, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Annaberg-B.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Annaberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Annaberg-B. nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Annaberg kann entweder per Telefon 03733 4270 oder per E-Mail poststelle@fa-annaberg.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Annaberg.de

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