Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mittweida

Mittweida

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mittweida beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mittweida, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Mittweida
Robert-Koch-Str. 17
9648 Mittweida
Deutschland

Telefon:

03727 987-0

Fax:

03727 987-333

Email:

poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Mittweida.de

Kinderfreibetrag Mittweida

Finanzamt Mittweida

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mittweida neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mittweida

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mittweida prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mittweida nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mittweida kann entweder per Telefon 03727 987-0 oder per E-Mail poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Mittweida.de

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