Kinderfreibetrag Beantragen in Mittweida |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mittweida beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mittweida, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Mittweida Telefon: 03727 987-0 Fax: 03727 987-333 Email: poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Mittweida.de Kinderfreibetrag Mittweida Finanzamt Mittweida Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mittweida neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-15:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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