Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Plauen

Plauen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Plauen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Plauen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Plauen
Europaratstraße 17
8523 Plauen
Deutschland

Telefon:

03741 7189-0

Fax:

03741 7189-9000

Email:

poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Plauen.de

Kinderfreibetrag Plauen

Finanzamt Plauen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Plauen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-14:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-14:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Plauen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Plauen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Plauen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Plauen kann entweder per Telefon 03741 7189-0 oder per E-Mail poststelle@fa-plauen.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Plauen.de

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