Kinderfreibetrag Beantragen in Stollberg |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stollberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stollberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Stollberg Telefon: 037296 522-0 Fax: 037296 522-9000 Email: poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Stollberg.de Kinderfreibetrag Stollberg Finanzamt Stollberg Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stollberg neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-15:30, Di 07:30-17:00, Mi 07:30-13:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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