Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Zwickau

Zwickau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zwickau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zwickau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Zwickau
Lessingstraße 15
8058 Zwickau
Deutschland

Telefon:

0375 28368-0

Fax:

0375 28368-9999

Email:

poststelle@fa-zwickau.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Zwickau.de

Kinderfreibetrag Zwickau

Finanzamt Zwickau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zwickau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 08:00-15:00, Di 08:00-18:00, Mi 08:00-15:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Zwickau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Zwickau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Zwickau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Zwickau kann entweder per Telefon 0375 28368-0 oder per E-Mail poststelle@fa-zwickau.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Zwickau.de

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