Kinderfreibetrag Beantragen in Zschopau |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zschopau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zschopau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Zschopau Telefon: 03725 293-0 Fax: 03725 293-1070 Email: poststelle@fa-zschopau.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Zschopau.de Kinderfreibetrag Zschopau Finanzamt Zschopau Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zschopau neu beantragen. Öffnungszeiten Mo7:30-12:00/13:00-16:30,Di 7:30-12:00/13:00-18:00Mi u. Fr 7:30-13:00, Do 7:30-12:00/13:00-18:00 Uhr
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