Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Zschopau

Zschopau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zschopau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zschopau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Zschopau
August-Bebel-Str.17
9405 Zschopau
Deutschland

Telefon:

03725 293-0

Fax:

03725 293-1070

Email:

poststelle@fa-zschopau.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Zschopau.de

Kinderfreibetrag Zschopau

Finanzamt Zschopau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zschopau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo7:30-12:00/13:00-16:30,Di 7:30-12:00/13:00-18:00Mi u. Fr 7:30-13:00, Do 7:30-12:00/13:00-18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Zschopau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Zschopau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Zschopau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Zschopau kann entweder per Telefon 03725 293-0 oder per E-Mail poststelle@fa-zschopau.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Zschopau.de

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