Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Itzehoe

Itzehoe

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Itzehoe beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Itzehoe, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Itzehoe
Fehrsstr. 5
25524 Itzehoe
Deutschland

Telefon:

04821 66-0

Fax:

04821 66-1499

Email:

poststelle@fa-itzehoe.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Itzehoe

Finanzamt Itzehoe

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Itzehoe neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Itzehoe

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Itzehoe prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Itzehoe nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Itzehoe kann entweder per Telefon 04821 66-0 oder per E-Mail poststelle@fa-itzehoe.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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