Kinderfreibetrag Beantragen in Leipzig |
Kinderfreibetrag beim Finanzamt Leipzig II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Leipzig II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.
Bundesland: Sachsen Anschrift: Finanzamt Leipzig II Telefon: 0341 559-0 Fax: 0341 559-2505 Email: poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de Webseite: http://www.Finanzamt-Leipzig-II.de Kinderfreibetrag Leipzig Finanzamt Leipzig II Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht. Unterhalt und Erziehung Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird. Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Jedes Jahr Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Leipzig II neu beantragen. Öffnungszeiten Mo 07:30-14:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-14:00, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr
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