Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Borna

Borna

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Borna beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Borna, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Sachsen

Anschrift:

Finanzamt Borna
Brauhausstr. 8
4552 Borna
Deutschland

Telefon:

03433 872-0

Fax:

03433 872-255

Email:

poststelle@fa-borna.smf.sachsen.de

Webseite:

http://www.Finanzamt-Borna.de

Kinderfreibetrag Borna

Finanzamt Borna

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Borna neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 07:30-15:00, Di 07:30-18:00, Mi 07:30-12:30, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Borna

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Borna prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Borna nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Borna kann entweder per Telefon 03433 872-0 oder per E-Mail poststelle@fa-borna.smf.sachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.Finanzamt-Borna.de

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